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W+W Medienwerk

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Auftraggeber und der W + W Medienwerk GmbH (im Folgenden bezeichnet: Auftragnehmerin) über die Schaltung einer oder mehreren Anzeigenonline oder anderer Werbemittel des Auftraggebers (im Folgenden allgemein als „Anzeigen“ bezeichnet) in elektronischen Newslettern der Auftragnehmerin zum Zwecke der Verbreitung. Die AGB gelten nicht für die Anzeigenschaltungen in Printmedien.

 

2. Der Anzeigenauftrag im Sinne der AGB ist der Vertrag über die Veröffentlichung von Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in elektronischen Newslettern oder anderer Werbemittel zum Zwecke der Verbreitung bei der Auftragnehmerin.

 

3. Die Auftragnehmerin veröffentlicht die Anzeigen für die vertraglich vereinbarte Dauer auf der vertraglich vereinbarten Werbefläche im elektronischer Newsletter und/ oder anderen Werbemitteln.

 

4. Auftraggeber kann der Werbungtreibende selbst sein oder eine Agentur oder ein sonstiger Dienstleister, der im Auftrag eines Dritten für dessen Waren und/ oder Dienstleistungen wirbt. Der Vertrag kommt vorbehaltlich in schriftlicher Vereinbarung mit demjenigen zu Stande, der gegenüber der Auftragnehmerin als Auftraggeber auftritt. Im Falle der Buchung für einen Dritten, ist dieser der Auftragnehmerin zu benennen.

 

5. Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber diese AGB für den jeweiligen Auftrag in der bei Auftragserteilung jeweils gültigen Fassung und die jeweils gültige Preisliste/ Preisangabe der Auftragnehmerin als verbindlich an.

 

6. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn dies von der Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.

 

7. Werbemittel können z.B. aus Bildern, Texten, Videos oder https-Links bestehen, die beim Anklicken mittels einer vom Auftraggeber genannten sicheren OnlineAdresse eine Verbindung zu weiteren Daten herstellen, die im Bereich des Auftraggebers liegen.

 

8. Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin kommt zu Stande, wenn die Auftragnehmerin den Auftrag schriftlich bestätigt oder der Auftraggeber ein von der Auftragnehmerin erstelltes Angebot ohne Änderungen schriftlich annimmt. Die schriftliche Bestätigung des Auftraggebers per E-Mail wahren die Gültigkeit.

 

9. Terminvereinbarungen und Platzierungswünsche des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Auftragnehmerin dies in der für den Vertragsschluss erforderlichen Form bestätigt hat.

 

10. Der Auftraggeber sichert der Auftragnehmerin zu, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt und die Anzeigen deutlich als Werbemittel erkennbar sind. Wird durch die Anzeige auf andere Seiten verwiesen (Link), so übernimmt der Auftraggeber eine Gewähr dafür, dass diese Seiten: keine Rechte (insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte) Dritter verletzen, nicht gegen sonstige gesetzliche Bestimmungen verstoßen und keine Viren, Würmer, Trojaner oder sonstige Links oder Verfahren beinhalten, die die Auftragnehmerin oder die Internetnutzer schädigen können oder der Verbreitung von Viren, Würmern oder Trojanern dienen.

 

11. Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der ihr von dem Auftraggeber überlassenen Werbemittel und der Seiten, auf die durch einen Link in den Anzeigen verwiesen wird, von Dritten gegen sie geltend gemacht werden. Die Freistellung umfasst auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung. Die vorstehenden Regelungen gelten sinngemäß auch für den Fall, dass der Auftraggeber aus anderen Gründen als zum Zwecke der Werbung dem Auftragnehmer Content (Text oder Bild) zur Verfügung stellt. Auch in diesen Fällen obliegt es dem Auftraggeber, den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter freizustellen, sollten diese im Zusammenhang mit dem zugelieferten Content erhoben werden.

 

12. Die Auftragnehmerin behält sich vor, Anzeigenaufträge abzulehnen, den (weiteren) Abruf von Anzeigen durch den Auftraggeber zu untersagen und die Abrufmöglichkeit zu entziehen, wenn: der Inhalt einer Anzeige gegen Gesetze oder behördliche Auflagen und Bestimmungen verstößt, eine Anzeige Werbung Dritter oder für Dritte enthält, ohne dass dies der Auftragnehmerin zuvor zur Kenntnis gebracht worden ist, oder die Veröffentlichung einer Anzeige für die Auftragnehmerin aufgrund ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder ihrer technischen Form der Auftrag-nehmerin nicht möglich oder zumutbar ist, oder aufgrund einer Anzeige ein Streit zwischen der Auftragnehmerin und einem Dritten oder dem Auftraggeber und einem Dritten besteht, infolgedessen ein Dritter Schadensersatzansprüche gegen die Auftragnehmerin wegen der Veröffentlichung der Anzeige geltend machen könnte.

 

13. Macht die Auftragnehmerin von ihrem Ablehnungsrecht nach bereits erfolgter Veröffentlichung einer Anzeige Gebrauch, so ist der Auftraggeber berechtigt, der Auftragnehmerin eine neue oder geänderte Anzeige zur Verfügung zu stellen, die nicht gegen Ziff. 14 dieser AGB verstößt. Hierdurch eintretende Verzögerungen bei der Veröffentlichung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ein Recht auf Rückerstattung der Vergütung steht dem Auftraggeber in keinem Fall zu, wenn der Inhalt einer Anzeige gegen Ziff. 14 verstößt.

 

14. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere, ob gesetzliche Vorschriften des Wettbewerbs- und Urheberrechts verletzt werden. 14. Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertragen, wenn sich dadurch der Inhalt der Anzeige ändert.

 

15. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Anzeigen, die nicht als solche erkennbar sind, bei der Veröffentlichung als „Anzeige“ zu kennzeichnen oder vom Auftraggeber zu verlangen, dass dieser eine entsprechende Kennzeichnung vornimmt. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.

 

16. Die Werbemittel sind, wenn nicht anders vereinbart, spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Schaltungs/- Versandtermins in vollständiger, einwandfreier und für die Schaltung/ den elektronischen Versand in geeigneter Form vom Auftraggeber anzuliefern. Diese Frist gilt auch für den Austausch von anderen Werbemitteln. Außerplanmäßige Motiv-/Textwechsel innerhalb einer Kampagnenbuchung der Auftragnehmerin sind nur nach vorheriger Absprache und unter Beteiligung an technischen Kosten bzw. Aufwandskosten möglich. Die Auftragnehmerin unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich, wenn an dem Anzeigentext oder an einer Vorlage noch Änderungen vorgenommen werden müssen.

 

17. Stellt der Auftraggeber der Auftragnehmerin die Werbemittel nicht so rechtzeitig zur Verfügung, dass die Anzeige zu dem vereinbarten Schaltungs- /Versandtermin veröffentlicht werden kann, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Veröffentlichung zum nächstmöglichen Schaltungstermin vorzunehmen. Hat der Auftraggeber einen bestimmten Zeitraum gebucht, so verschiebt sich dieser entsprechend in die Zukunft, sofern dies terminlich möglich ist. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, innerhalb eines kurzen Zeitraums des ursprünglich vereinbarten Termins einen neuen Schaltungstermin zu ermöglichen. Der genannte Fall berechtigt den Auftraggeber nicht zu einer Kürzung der ursprünglichen vereinbarten Vergütung.

 

18. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Anzeige nach erstmaliger Schaltung zu prüfen und der Auftragnehmerin unverzüglich anzuzeigen, wenn die Anzeige Fehler bzw. Mängel aufweist.

 

19. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unrichtiger oder unvollständiger Veröffentlichung der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder auf die Veröffentlichung einer einwandfreien Ersatzanzeige (Nachbesserung). Gleiches gilt im Falle fehlerhaft erstellter Anzeigen durch die Auftragnehmerin beim elektronischen Newsletterversand.

 

20. Die Auftragnehmerin übernimmt die dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende bestmögliche Wiedergabe der Anzeige. Übliche Ausfallzeiten aufgrund von planmäßigen und außerplanmäßigen Wartungsarbeiten berechtigen den Auftraggeber nicht zur Kürzung der Vergütung oder zur Geltendmachung sonstiger Rechte. Gleiches gilt für Zeiten, in denen die Wiedergabe der Anzeige nicht möglich ist aus Gründen, die von der Auftragnehmerin nicht zu vertreten sind (z.B. höhere Gewalt, Streiks oder Hackangriffe).

 

21. Die Abrechnung erfolgt in der Regel auf Basis des von der Auftragnehmerin erstellten Reportings.

 

22. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden die fälligen Forderungen mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst. 28. Die Pflicht zur Aufbewahrung vom Auftraggeber übersandter Werbemittel endet drei Monate nach Ablauf des vereinbarten Veröffentlichungszeitraums. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Werbemittel darüber hinaus unbegrenzt aufzubewahren.

 

23. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Rechte des Auftraggebers an den Werbemitteln, insbesondere das Urheberrecht, zu wahren.

 

24. Eine Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber ist möglich. Sie bedarf der Textform (Brief, E-Mail). Bei einer Stornierung mindestens vier Wochen vor Schaltungsbeginn entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Bei Stornierungen, die kürzer als 4 Wochen vor dem gebuchten Aussendungstermin des Newsletters erfolgen, ist die Auftragnehmerin berechtigt, dem Auftraggeber 100 Prozent der vereinbarten Vergütung in Rechnung zu stellen. Als Stornierung gilt es auch, wenn der Auftraggeber der Auftragnehmerin die Werbemittel nicht zur Verfügung stellt mit der Folge, dass eine Veröffentlichung der Anzeige oder Newsletters nicht stattfinden kann.

 

25. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Der Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Soweit Ansprüche des Anbieters nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei NichtKaufleuten nach deren Wohnsitz.

Es gilt deutsches Recht.

W + W Medienwerk GmbH Adlerweg 7 D-33659 Bielefeld

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Geschäftsführer Dirk Wiehage | Bielefeld HRB 32859 | SteuerNr. 305/5812 /0452

 

Stand: 01.01.22